Arbeitnehmererfinderrecht: Erfindervergütung
Dass Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit Erfindungen machen, ist nicht ungewöhnlich. Nicht in allen Fällen ist aber auf den ersten Blick klar, wem die Rechte an der Erfindung gehören.
Um hier für Rechtssicherheit zu sorgen, gibt es in Deutschland das Arbeitnehmererfinderrecht. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, durch die ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitgeber und denen der Arbeitnehmer in Bezug auf eine Arbeitnehmererfindung zu erreichen.
Was ist eine Arbeitnehmererfindung?
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen geht vom Erfinderprinzip aus. Danach stehen die Rechte an einer Erfindung prinzipiell dem Erfinder zu. Der Arbeitnehmer wird jedoch verpflichtet, seinem Arbeitgeber jede Erfindung zu melden, die er während des Arbeitsverhältnisses macht, und die Erfindung gegebenenfalls an den Arbeitgeber abzutreten. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, diese sogenannte Diensterfindung oder Arbeitnehmererfindung in Anspruch zu nehmen oder freizugeben.
Wie funktioniert das in der Praxis? Die Experten unserer Kanzlei, die aufgrund ihrer Expertise regelmäßig als Gutachter für arbeitnehmererfinderrechtliche Fragen in internationalen Konzernen konsultiert werden, haben Prozesse entwickelt, mit denen sich die komplexen gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Arbeitnehmererfindungen auf einige wenige Aktionen und Fragen reduzieren lassen.
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