Was können Arbeitnehmer erwarten?

Das Arbeitnehmererfinderrecht ist für alle da: Die Rechte des Arbeitnehmers aus dem Arbeitnehmererfinderrecht sollten respektiert und verteidigt werden. Da wir mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut und erfahren in der Umsetzung des Arbeitnehmererfinderrechts sind, können wir beurteilen, welche Vergütung für eine Erfindung angemessen ist. Auf dieser Basis können wir dabei unterstützen Interessen gegenüber Arbeitgebern überzeugend geltend zu machen.

Welche Vergütung ist gerechtfertigt?

Wir beraten Arbeitnehmer auch hinsichtlich der Grenzen ihrer Rechte: Als Angestellte stehen die Arbeitsergebnisse des Arbeitnehmers vorrangig dem Arbeitgeber zu – das Arbeitnehmererfinderrecht ist in gewisser Weise also als Ausnahme von der Regel zu betrachten. Mit unserer Unterstützung sind Arbeitnehmer über Ihre Rechte und Pflichten Ihrem Arbeitgeber gegenüber bestens informiert.

Schiedsverfahren?

Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet ein Schiedsverfahren zur Behandlung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern an, mit dem ein Vorschlag zum Interessenausgleich zwischen beiden Parteien gefunden werden soll. Mit diesem Verfahren sind wir ebenfalls vertraut. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsere Unterstützung benötigen. Für ein Beratungsgespräch stehen wir jederzeit zur Verfügung.

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