Designschutz

Der Schutz über die äußere Erscheinungsform und Gestaltung eines Produktes ist für Unternehmen von großer Bedeutung, insbesondere angesichts der zahlreichen Produktnachahmungen weltweit.

Eingetragene Designs schützen Erzeugnisse in ihrer zwei- oder dreidimensionalen Erscheinungsform.

Ein Design kann sowohl Produkte und Gegenstände in ihrer Gesamtheit schützen als auch einzelne Gestaltungselemente (z.B. Verpackung, Logo, Symbol, Schriftart).

Geschützt werden können Designs, die zum Zeitpunkt der Anmeldung beim zuständigen Patent- oder Markenamt die Bedingungen der Neuheit und der Eigenart erfüllen. Der Designschutz beginnt mit der Eintragung des Designs in das Register.

Designschutz für technische Erzeugnisse

Die Möglichkeiten des Designschutzes sind sehr viel umfangreicher, als häufig angenommen wird. Designschutz kann auch für technische Erzeugnisse eine sinnvolle Schutzmaßnahme sein, wenn diese eine besondere Gestaltung oder ästhetische Merkmale aufweisen, die sich von anderen Produkten unterscheiden.

In der Praxis wird Designschutz für technische Produkte oft ergänzend genutzt – beispielsweise für das äußere Erscheinungsbild von Werkzeugen, Maschinen oder elektronischen Geräten. Dadurch kann verhindert werden, dass Konkurrenten ein optisch identisches Produkt auf den Markt bringen, selbst wenn die technische Funktion nicht geschützt ist.

So kann der Designschutz vor allem parallel zum Patentschutz zu einem Erfolgsfaktor werden, auch in Hinblick darauf, dass er oft einfacher und kostengünstiger durchzusetzen ist als technische Schutzrechte (Patente und Gebrauchsmuster).

Anmeldung eines Designs - national und international

Ein Design beim DPMA anmelden

Die Designanmeldung ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, um das äußere Erscheinungsbild eines Produkts vor Nachahmern zu schützen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für eine Designanmeldung? Welche Schutzvoraussetzungen müssen gegeben sein? Und welche Möglichkeiten gibt es, ein Design anzumelden? Informationen zum eingetragenen Design.

Anmeldung von Designs in Europa

Das EU-Design ist ein eingetragenes Design, das beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) registriert wird und in allen 27 Mitgliedstaaten der EU Schutz bietet. Informationen zum Europäischen Design.

Internationale Designanmeldung

Eine internationale Designanmeldung ermöglicht es, ein Design in mehreren Ländern über die EU hinaus mit einer zentralen Anmeldung registrieren lassen. Dies geschieht über das Haager System der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO): Das Haager Abkommen.

EU-Designrechtsreform

Die Reform des EU-Designrechts (Blog Juli 2024) wird in zwei Schritten zum 1. Mai 2025 und am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Ziel ist es, den Designschutz in der EU zu stärken, die Anmelde- und Eintragungsprozesse zu vereinfachen und den Erzeugnisbegriff auf digitale Produkte sowie Technologien wie Künstliche Intelligenz, Robotik und 3D-Druck auszuweiten.

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