Markenschutz

Marken sind Erfolgszeichen. Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.

Als Zeichen dieser Art können Worte, Buchstaben, Zahlen, Slogans, Abbildungen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen und sonstige Aufmachungen geschützt werden, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Nach Überprüfung sogenannter absoluter Schutzhindernisse erfolgt die Markeneintragung. Die Schutzdauer beträgt zunächst 10 Jahre ab dem Tag, an dem Sie die Marke anmelden - sie kann aber beliebig verlängert werden.

Wann ist eine Marke schutzfähig?

Zur Etablierung einer erfolgreichen Marke gehört mehr als das Anmelden beim Markenamt. Vielmehr ist eine umfassende Strategie notwendig, die bereits vor der Auswahl des richtigen Markenzeichens beginnt - unabhängig davon, ob es sich um eine Wortmarke, eine Bildmarke oder ein sonstiges Zeichen handelt. Wir arbeiten in diesem Bereich eng mit Designern und Grafikern zusammen und unterstützen unsere Mandanten dabei, bereits bei der Wahl des Markenzeichens rechtliche Aspekte (wie zum Beispiel die Frage nach der grundsätzlichen Markenfähigkeit eines Zeichens) zu berücksichtigen. Unterscheidungskraft und Kennzeichnungskraft sind in diesem Zusammenhang wichtige Faktoren, die wir stets im Auge behalten.

Markenrecherche - Warum?

Die Vorab-Recherche nach älteren Markenrechten ist bereits bei der Wahl des geeigneten Markenzeichens äußerst wichtig. Nach der Markenanmeldung werden meist erhebliche Summen in Marketing und Etablierung der Marke investiert.

Nur durch eine rechtzeitige, umfangreiche und zielgerichtete Recherche kann vermieden werden, dass sich eine kostenintensiv beworbene Marke nachträglich als wertlos erweist, weil sie beispielsweise mit den Marken von Wettbewerbern kollidiert und daher nicht im gewünschten Umfang genutzt werden kann. Zur Vermeidung derartiger Situationen kann es gegebenenfalls sinnvoll sein, mit verschiedenen Marken parallel zu operieren. Auch auf diesem Gebiet entwickeln unsere auf Markenrecht spezialisierten Anwälte gemeinsam mit unseren Mandanten effiziente und kreative Lösungen.

Deutsche Marke oder Europäische Marke?

Die Markenanmeldung erfolgt für in Deutschland ansässige Unternehmen je nach Fokus des Unternehmens und nach Art des Markenzeichens vorteilhafterweise zunächst in Deutschland oder Europa. Die Markeneintragungsverfahren in Deutschland (beim Deutschen Patent- und Markenamt - DPMA) und in Europa (beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - HABM) unterscheiden sich vor allem hinsichtlich verfahrensrechtlicher Aspekte. Diese Aspekte können bei der Entscheidung relevant sein, ob eine Marke zunächst in Deutschland oder direkt in Europa angestrebt werden sollte: So beeinträchtigt zum Beispiel ein Schutzhindernis in nur einem europäischen Mitgliedsland eine europäische Marke als Ganzes, während eine nationale deutsche Marke hier unbeeinträchtigt bestehen bleiben könnte.

Internationaler Markenschutz

Parallel zur Anmeldung in Deutschland und Europa ist es häufig sinnvoll, eine Marke auch außerhalb von Europa zu schützen. Neben Kostenaspekten spielt dabei auch die jeweilige Marktsituation eine Rolle: So sind etwa in China oder Japan traditionell ganz andere Marken erfolgreich als in Europa und den USA. Gemeinsam mit unserem Netzwerk aus Patent- und Rechtsanwälten in vielen industriell relevanten Staaten bieten wir Ihnen auch in diesem Bereich eine optimale Beratung als Ihr Marken- und Patentanwalt.

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