Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt das Marktverhalten von Unternehmen und schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor ungerechten Wettbewerbsverzerrungen.

Praxisrelevant sind insbesondere das Vorgehen gegen Produktnachahmungen sowie gegen irreführende und vergleichende Werbung.

Wir unterstützen unsere Mandanten insb. bei

  • der Gestaltung und Überprüfung von Werbekampagnen auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
  • der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfolgung von unlauteren Wettbewerbshandlungen durch Wettbewerber
  • der außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung gegen Vorwürfe unlauterer Wettbewerbshandlungen

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