Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht ist ein Teil des gewerblichen Rechtsschutzes und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt das Marktverhalten von Unternehmen und schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor ungerechten Wettbewerbsverzerrungen. Werbemethoden, die unfair oder unlauter sind, sind demnach nicht zulässig.

Praxisrelevant sind insbesondere das Vorgehen gegen Produktnachahmungen sowie gegen irreführende und vergleichende Werbung.

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Werbemaßnahmen sowie bei der Durchsetzung von Vorgaben zum fairen Wettbewerb.

Beratung und Begleitung von Werbekampagnen

Wir beraten Sie im Zuge Ihrer Vorbereitung und Planung von Werbemaßnahmen hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, um zu verhindern, dass Ihnen selbst unlauteres Wettbewerbsverhalten vorgeworfen wird. Dies umfasst u.a. die Überprüfung des Internetauftritts sowie die Prüfung von Werbekampagnen.

Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße und Prozessführung

Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfolgung von unlauteren Wettbewerbshandlungen durch Wettbewerber.

Abwehr ungerechtfertigter Angriffe

Wir stehen Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung gegen Vorwürfe unlauterer Wettbewerbshandlungen zur Seite.

Zudem beraten wir unsere Mandanten, wie sie ihr Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse wirksam schützen können, um ihren Wissens- und Wettbewerbsvorsprung zu bewahren.

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