Verletzung von Schutzrechten
Außergerichtliche Einigung vs. gerichtliche Schutzrechtsdurchsetzung
Außergerichtliche Einigung
Für die Durchsetzung von Schutzrechten ist nicht immer eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich. Oft reicht bereits die zielgerichtete Verbreitung von Informationen über die für ein Unternehmen geschützten Technologien aus, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten.
Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit Wettbewerbern außergerichtlich zu einigen. Beispiele hierfür sind Berechtigungsanfragen, Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung usw.
Erfahrungsgemäß sind außergerichtliche Lösungen verglichen mit gerichtlichen Klärungen oft der langfristig effizientere Weg, denn auf diese Weise kann eine große Anzahl an Wettbewerbern kostengünstig erreicht werden.
Gerichtliche Schutzrechtsdurchsetzung
Nicht immer lässt sich eine gerichtliche Durchsetzung von Patenten, Gebrauchsmustern, Designs oder Marken vermeiden. Wir beraten unsere Mandanten nicht nur während eines Gerichtsverfahrens, sondern auch im Vorfeld und im Nachgang, um das Instrument der gerichtlichen Schutzrechtsdurchsetzung effektiv und strategisch zu nutzen. Dabei geht es insbesondere darum, Wettbewerber langfristig von dem eigenen Durchsetzungswillen und der eigenen Durchsetzungsfähigkeit zu überzeugen.
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