Patent-Einspruch und Marken-Widerspruch - die amtlichen Rechtsbestandsverfahren
Direkt nach Eintragung oder Erteilung eines Schutzrechts (ob Marke, Patent oder Gebrauchsmuster) stehen Wettbewerben die amtlichen Rechtsbestandsverfahren zur Verfügung, um Einwände gegen Marken, Patente und Gebrauchsmuster vorzubringen. Diese Verfahren zeichnen sich (im Vergleich zu den gerichtlichen Rechtsbestandsverfahren) durch vergleichsweise geringe Kosten aus, insbesondere weil häufig kein signifikantes Risiko zur Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten besteht.
Einspruch gegen das Patent
Um kritische und möglicherweise zu Unrecht erteilte Patente von Wettbewerbern direkt nach der Erteilung anzugreifen, sehen sowohl das Deutsche als auch das Europäische Patentrecht ein Einspruchsverfahren vor. Nach der Patenterteilung kann jedermann innerhalb von neun Monaten Einspruch gegen ein Patent einlegen. Wir empfehlen eine kontinuierliche Überwachung der Schutzrechtserteilungen der Wettbewerber, um kritische Patente rechtzeitig zu identifizieren, gegen die Einspruch eingelegt werden sollte. Das Einspruchsverfahren beginnt zunächst mit einer schriftlichen Erklärung und Begründung des Einspruchs, auf den ein Patentinhaber reagieren kann. Abgeschlossen wird das Verfahren mit einer mündlichen Verhandlung, in der über den Rechtsbestand des Patents meist direkt entschieden wird.
Widerspruch gegen die Marke
Gegen eingetragene deutsche Marken kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann sowohl auf ältere Marken (sogenannte relative Schutzhindernisse) als auch auf absolute Schutzhindernisse gestützt sein, wobei absolute Schutzhindernisse beispielsweise freihaltebedürftige Begriffe oder bösgläubiges Verhalten des Markenanmelders umfassen. Das Widerspruchsverfahren gegen europäische Marken vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vormals Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ist etwas anders ausgestaltet und der Markenerteilung vorgelagert, die grundsätzliche Funktion ist jedoch identisch. Unser Vorteil gegenüber vielen Rechtsanwälten auf dem Markengebiet: Das Markenrecht bildet ein zentrales Element der Ausbildung zum Patentanwalt. Wir unterstützen Sie als zuverlässiger Partner sowohl bei Patenteinsprüchen als auch bei Markenwiderspruchsverfahren. Insbesondere in Patenteinspruchsverfahren greift unsere Kanzlei auf einen Erfahrungsschatz von insgesamt über 400 Einsprüchen zurück. Dies ist eine erhebliche Expertise.
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