Der Patent-Einspruch

Direkt nach Eintragung oder Erteilung eines Patents oder Gebrauchsmusters stehen Wettbewerbern die amtlichen Rechtsbestandsverfahren zur Verfügung, um Einwände gegen Patente und Gebrauchsmuster vorzubringen.

Diese Verfahren zeichnen sich (im Vergleich zu den gerichtlichen Rechtsbestandsverfahren) durch vergleichsweise geringe Kosten aus, insbesondere weil häufig kein signifikantes Risiko zur Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten besteht.

Einspruch gegen ein Patent

Um kritische und möglicherweise zu Unrecht erteilte Patente von Wettbewerbern direkt nach der Erteilung anzugreifen, sehen sowohl das deutsche als auch das europäische Patentrecht ein Einspruchsverfahren vor.

Nach der Patenterteilung kann jedermann innerhalb von neun Monaten Einspruch gegen ein Patent einlegen.

Wir empfehlen eine kontinuierliche Überwachung der Schutzrechtserteilungen der Wettbewerber, um kritische Patente rechtzeitig zu identifizieren, gegen die Einspruch eingelegt werden sollte.

Das Einspruchsverfahren beginnt zunächst mit einer schriftlichen Erklärung und Begründung des Einspruchs, auf den ein Patentinhaber reagieren kann.

Abgeschlossen wird das Verfahren mit einer mündlichen Verhandlung, in der über den Rechtsbestand des Patents meist direkt entschieden wird.

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