Patentierung von Software mit dem richtigen Patentanwalt
Auf dem Gebiet der Softwarepatentierung hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung herausgebildet, die die Möglichkeiten des Patentschutzes für Software regelt. Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung ist der gesetzliche Patentierungsausschluss für „Software als Solche“. Für technische Neuerungen umfassend Software und auch für die Anwendung von Software auf technische Problemstellungen kann ein Patentschutz erlangt werden, wenn die üblichen Erfordernisse der Patentfähigkeit erfüllt sind.
Computerimplementierte Erfindungen mit Patenten und Gebrauchsmustern schützen
Das Verständnis, was an einer computerimplementierten Erfindung als technisch zu betrachten ist, hat sich über die Jahre stark gewandelt. Heute gilt, dass eine realistische Chance besteht, die Hürde des gesetzlichen Patentierungsausschlusses von Software als Solcher zu überwinden, wenn ein Bezug zur Hardware vorhanden ist. Während in den 80er Jahren noch zur Diskussion von ob die Steuerung eines Anti-Blockier-Systems technischer Natur ist steht mittlerweile fest, dass der Bereich der Technik sich sehr viel weiter in das Gebiet der Softwarenentwicklung hinein erstreckt. Computerimplementierte Erfindungen sind seit vielen Jahren ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Patentanwälte. Bereits im Rahmen der Einreichung einer Patentanmeldung unterstützen die Experten der Kanzlei bei der Identifikation technischer Anwendungsgebiete für die jeweilige computerimplementierte Idee.
Alternative Schutzformen für computerimplementierte Erfindungen
Sollte sich herausstellen, dass die Erfindung dem Patentschutz nicht zugänglich ist, kann unsere Kanzlei dennoch unterstützen eine erfolgversprechende Strategie für Ihre Unternehmung zu entwickeln, indem andere Schutzinstrumente eingesetzt werden. Ein wichtiger Ansatzpunkt in diesem Zusammenhang ist das Urheberrecht. Zudem besteht häufig ein wettbewerbsrechtlicher Schutz, der vor Nachahmung schützen kann. Darüber hinaus bietet auch der gewerbliche Rechtsschutz verschiedene Schutzmöglichkeiten, die sich im Zusammenhang mit softwareimplementierten Erfindungen ohne Technizität effektiv einsetzen lassen. Hierzu zählen beispielsweise ein effektiver Markenschutz oder Designschutzrechte (vormals Geschmacksmuster) auf Oberflächengestaltungen etc. Unser Patentanwaltsteam ist für den Schutz von computerimplementierten Erfindungen gut gerüstet und zwar nicht nur hinsichtlich der patentrechtlich-juristischen Aspekte sondern auch was die reine Technik betrifft.
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