Vertragsgestaltung und
Verhandlung von Verträgen
Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der unternehmensexternen Verwertung von Schutzrechten beraten und unterstützen wir unsere Mandanten sowohl bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen als auch bei der Überprüfung bereits vorhandener Vertragsentwürfe.
Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA): soll - insb. bei Verhandlungen, Kooperationen oder Übernahmen - sicherstellen, dass vertrauliche Informationen, wie Geschäftsgeheimnisse, technische Daten und Know-how nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. [Blog NDA]
Lizenzvertrag: erlaubt Dritten die gewerbliche Nutzung von Patenten, Marken, Urheberrechten oder Geschäftsgeheimnissen, ohne dass Eigentumsrechte übertragen werden. [Mehr dazu]
Forschungs- und Entwicklungsvertrag (F&E-Vertrag): legt Regelungen zwischen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen fest, um die Rahmenbedingungen einer gemeinsamen Forschung und Entwicklung festzulegen.
Kooperationsvertrag: legt fest, wie mit Erfindungen oder Entwicklungen umgegangen wird, die während einer Kooperation entstehen. Es geht u.a. um die Verteilung von IP-Rechten, Verwertungsrechte, Risikoteilung und Haftungsfragen. [Mehr dazu]
Übertragungsvertrag (Assignment Agreement): behandelt die Übertragung von IP-Rechten auf eine andere Person bzw. Unternehmen.
Vertriebsvertrag: regelt die Vereinbarung zur Distribution von Produkten oder Dienstleistungen, die im Zusammenhang stehen mit der Nutzung von Marken, Logos oder geschütztem Know-how.
Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarung: regelt, wie Unternehmen gleiche bzw. ähnliche Marken oder Kennzeichen so nutzen, dass Markenrechtskonflikte vermieden werden, indem die Nutzung z.B. auf bestimmte Waren und Dienstleistungen beschränkt wird.
Ihre Ansprechpartner
Justus Kreuels
Hermann Kahlhöfer
Philipp Henrichs
Björn Ebling
Raphael Sander